Aufnahme

Das Kind wird im Einverständnis der Eltern beim Schulpsychologischen Dienst für eine Abklärung angemeldet. Die zuständige Fachperson beurteilt den Förderbedarf und empfiehlt den Eltern die geeignete Beschulung. Bei Kindern und Jugendlichen mit einem sehr hohen Förderbedarf ist eine Sonderschulung indiziert und es folgt der erste Kontakt der Eltern mit der Heilpädagogischen Schule. In der Regel in den Monaten November bis Februar besuchen die Eltern die Sonderschule, oft in Begleitung einer Fachperson (Heilpädagogische Früherziehung, Lehrkraft, Schulpsychologin / Schulpsychologe). Dieser erste Schulbesuch findet idealerweise ohne Kind statt.

Die Eltern melden ihr Kind schriftlich an bei der Heilpädagogischen Schule Toggenburg. Der Schulpsychologische Dienst empfiehlt der zuständigen Schulgemeinde Sonderschulung zu verfügen und eine Kostengutsprache zu erteilen, welche an den Kanton weiter geleitet wird. Wenn die Kostengutsprachen von Schulgemeinde und Kanton vorliegen, wird das Kind aufgenommen. Anmeldetermin ist jeweils der 31. März für das kommende Schuljahr.

Schnuppertage für eintretende Schülerinnen und Schüler finden in Absprache mit den Eltern statt.

Falls das Kind bereits durch die Heilpädagogische Früherziehung gefördert wird, bietet sich für die Lehrkräfte ein gemeinsamer Hausbesuch an. So kann der Übergang Elternhaus – Schule optimal gestaltet werden.