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Schule
An der Heilpädagogischen Schule besuchen Kinder und Jugendliche mit einem sehr hohen Förder- und Bildungsbedarf den Unterricht.
Die Schülerinnen und Schüler treten frühestens ab dem vollendeten 4. Altersjahr ein. Der Besuch der Schule ist in Absprache mit dem Kostenträger über die obligatorische Schulzeit hinaus möglich, längstens bis zum vollendeten 20. Altersjahr.